Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor. Gekennzeichnet wird das Erreichen der Mindestprofiltiefe durch Querstege in den Längs-Profilrillen, die über den Umfang des Reifens gleichmäßig verteilt sind und bei 1,6 mm Restprofil mit den Profilrillenkanten bündig abschließen. Weil sich die Bodenhaftung und damit die Bremsfähigkeit des Fahrzeugs auf nasser Fahrbahn mit abnehmender Profiltiefe verschlechtert, empfehlen Reifenhersteller, Prüforganisationen und Verkehrsclubs allerdings, die Reifen spätestens bei einem Restprofil von 2 mm auszutauschen. Für Breitreifen, deren Aquaplaning-Anfälligkeit größer ist, empfehlen Experten eine Mindestprofiltiefe von 3 mm, Winterreifen sollten 4 mm haben Übrigens: Neureifen haben eine Profiltiefe von ca. 8 mm.
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