Winterreifen ohne "S"-Kennzeichnung dürfen nur noch in dieser Wintersaison
verkauft werden. Mit den "Einheitlichen Bedingungen für die Genehmigung
der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen
Oberflächen" (ECE-R 117) wurden nun auch Grenzwerte für das Abroll-Geräusch
von Reifen festgelegt. Reifen, die diese Grenzwerte erfüllen, tragen als
Kennzeichen ein "S" ("Sound") hinter der Genehmigungsnummer.
Je nach Reifenbauart oder Reifengröße dürfen Reifen, welche die
Grenzwerte für das Abrollgeräusch überschreiten, stufenweise
ab 1. Oktober 2009 nicht mehr verkauft werden.
Quelle: kfz Gewerbe



