Winterreifen: Pflicht oder Pflichtübung?
Zehn Prozent mit ungeeigneter Bereifung unterwegs
Die „Winterreifenpflicht für Vernünftige" mit dem Ziel der
sicheren Fortbewegung hat sich bereits herumgesprochen. Dennoch
täuschen sich viele Autofahrer mit Argumenten wie „wir haben kaum
Schnee" und „ich bin nur im Nahbereich unterwegs" selbst. In nahezu
allen Regionen Deutschlands gibt es von Oktober bis April frostige
Nächte - und die genügen bereits, um jede noch so kurze Strecke in eine
rutschige Piste zu verwandeln. Eine repräsentative Studie von Dunlop
ergab, dass nach wie vor im Winter mehr als jedes zehnte Auto mit
ungeeigneter Bereifung unterwegs ist.
Genügend Profil für mehr Sicherheit
Auch in Sachen Reifenprofil gilt: Wer vernünftig ist, für den
bildet die gesetzliche Vorschrift eine Minimalforderung. Denn der
Gesetzgeber schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter vor -
doch Experten warnen, dass dies gerade im Winter viel zu wenig ist. Um
speziell beim Bremsvorgang genügend Haftung zu haben, sollten es
mindestens vier Millimeter sein. Damit man diese Grenze keinesfalls
unterschreitet, hilft ein simpler Test: Der goldene Rand einer
Ein-Euro-Münze muss vollständig im Profil verschwinden, um die
Vier-Millimeter-Grenze zu erfüllen. Doch schon diese Profiltiefe kann
kritisch sein verglichen mit einem neuen Reifen, der über acht
Millimeter verfügt. Testfahrten ergaben ein deutliches Ergebnis: Auf
Schnee wurde bei Tempo 50 eine Vollbremsung durchgeführt. Der Bremsweg
mit neuen Reifen (acht Millimeter Profil) war sechs Meter kürzer, als
bei gebrauchten Reifen mit vier Millimetern. Noch deutlicher die
Differenz beim Restprofil mit nur noch zwei Millimetern: Hier betrug
der Unterschied zu den Neureifen 11,4 Meter. Wer schließlich die
Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern unterschreitet, riskiert nicht
nur eine miserable Haftung, sondern auch eine saftige Strafe: Der
Bußgeldkatalog sieht 75,- Euro und drei Punkte vor.
Hanau, im Oktober 2009



